Vor der Geburt
Ein Baby ist unterwegs und der Termin für die Geburt rückt immer näher. Neben der Vorfreude auf den „Geburtstag“ gehen Ihnen sicherlich noch viele Fragen durch den Kopf: Habe ich zu Hause an alles gedacht? Wo entbinde ich? Wie beantrage ich Mutterschafts- und Elterngeld?
Wertvolle und kompetente Tipps gibt’s bei Ihrer BERGISCHEN.
Überblick
Geburtsvorbereitungskurs
Bereiten Sie sich bestmöglich auf die bevorstehende Geburt vor. Im Geburtsvorbereitungskurs lernen Sie Entspannungs- und Atemtechniken, um den Wehenschmerz bei der Geburt besser zu bewältigen. Die BERGISCHE trägt die Kosten gemäß der Hebammengebührenordnung für 14 Kursstunden à 5,71 € oder erstattet die Kursgebühr bis maximal 80,00 €.
Klinikfinder
Eine Geburt ist ein ganz besonderer Moment. Grund genug, sich über die Klinik, an dem sie stattfinden soll, rechtzeitig Gedanken zu machen. Der Klinikfinder bietet Ihnen eine umfassende und komfortable Suche nach einem geeigneten Krankenhaus in Ihrer Nähe. Entsprechend Ihren Wünschen und Vorstellungen ermöglicht Sie Ihnen die zielgerichtete Auswahl eines Krankenhauses.
Zum Klinikfinder geht’s hier.
Mutterschutz / Mutterschaftsgeld
Ihre Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Während dieser Zeit dürfen werdende Mütter nicht arbeiten, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich bereit dazu. Absolutes Beschäftigungsverbot gilt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt.
Jede berufstätige Frau, die bei der BERGISCHEN versichert ist, erhält grundsätzlich Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie ab Beginn dieser Frist in der Höhe Ihres bisherigen Durchschnittseinkommens. Bis zu 13 Euro pro Tag übernimmt die BERGISCHE, den Rest zahlt Ihr Arbeitgeber.
Auch Mitglieder, die keine Arbeitnehmerinnen sind – zum Beispiel Selbstständige, die mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig versichert sind – erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Und zu guter Letzt: Sind Sie bei der BERGISCHEN pflichtversichert, sind Sie während des Mutterschutzes und der gesamten Elternzeit beitragsfrei versichert.
Servicematerial
Folgende informative Broschüren können Sie einfach und bequem herunterladen oder zu sich nach Hause bestellen. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an baby@die-bergische-kk.de
Der sichere Babyschlafsack
(Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Sicherer Schlaf für mein Baby
(Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Stationäre Entbindung
Sie erhalten selbstverständlich eine ärztliche Betreuung vor, bei und nach der Geburt sowie eine anschließende stationäre Betreuung für Sie und Ihr Kind. Eine Zuzahlung brauchen Sie in dieser Zeit nicht zu entrichten – gleichgültig, für welches Krankenhaus Sie sich entscheiden.
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