Wahltarife
"Die Wahltarife"
Die durch die Gesundheitsreform festgelegte Einführung von Wahltarifen zum 1. April 2007 soll mehr Wettbewerb in der Kassenlandschaft ermöglichen. Allen Versicherten können Wahltarife angeboten werden.
Wahltarife bei der BERGISCHEN Krankenkasse
Als BERGISCHE Krankenkasse wägen wir die Vorteile und Risiken sorgfältig ab, um für Sie die günstigsten Tarife anzubieten. Im Ergebnis finden Sie damit ein seriös kalkuliertes, gutes "Produkt" nach Ihren Bedürfnissen.
Folgende Wahltarife stehen Ihnen aktuell zur Auswahl:
• Wahltarif Hausarztvertrag
Sie wünschen sich ein günstiges, verständliches und vorteilhaftes Angebot, das wissen wir. Unsere attraktive Leistungen und Zusatzleistungen zeigen, dass Qualität weder teuer noch kompliziert sein muss. Homöopathische Leistungen etwa, die andere Kassen nicht oder nur als Wahltarif bieten. Per Bonusprogramm sichern Sie sich jährlich bis zu 120,- Euro, Treueprämie und vieles mehr für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. Entdecken Sie 10 gute Gründe für einen Wechsel zur BERGISCHEN.
Als Versicherter profitieren Sie ganz automatisch von vielen Vorteilen und einer großen und stetig wachsenden Zahl von Mehrwerten. Dort, wo es sinnvoll ist, wird das Angebot auch in Zukunft um (weitere) Wahltarife ergänzt.
Was zu Wahltarifen häufig unerwähnt bleibt...
Einige Wahltarife rund um Selbstbeteiligung und Kostenerstattung bieten nicht nur Chancen: Risiken, Stolpersteine und die Unüberschaubarkeit des Angebotes veranlassten Verbraucherschutz und Stiftung Warentest, vor einer übereilten Entscheidung zugunsten mancher Tarife zu warnen.
Vor allem Kassen mit hohem Beitrag hatten es eilig, viele Tarife zum 1. April 2007 auf den Markt zu bringen. Ob das dazu dient, einen hohen Beitragssatz zu kaschieren und Versicherte per Wahltarif lange an sich zu binden, bleibt dahingestellt - es gibt objektiv jedenfalls wichtige Punkte, die zum Thema Wahltarif nicht unerwähnt bleiben sollten:
3 Jahre Bindungsfrist
Was am häufigsten unerwähnt bleibt: Entscheidet sich ein Kunde für einen Wahltarif, ist er im Regelfall für 3 Jahre an den Tarif und auch die Krankenkasse gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragssatzanhebung besteht in dieser Zeit nicht. Besonders relevant kann das werden, wenn defizitäre Kassen nicht mehr mit den Beitragseinnahmen Ihrer Mitglieder auskommen, und einen Zusatzbeitrag erheben müssen. Ein theoretischer Einspareffekt ist dann schnell aufgezehrt.


