Wahltarif Arzneimittel
Mit dem Wahltarif für Arzneimittel sparen Sie 80 Prozent Ihrer Kosten für Medikamente aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Der Clou: Ihr Nachwuchs ist kostenfrei mitversichert. Ganz ohne Erstattungshöchstgrenze und ohne Selbstbeteiligung. Einzige Voraussetzung ist eine kostenlose Familienversicherung bei der BERGISCHEN.
Was bekomme ich?
![]() | 80 Prozent der Kosten für Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden Ihnen erstattet. |
![]() | Erstattungsfähig sind alle apothekenpflichtigen Fertigarzneimittel, die ein Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet. |
![]() | Pro Jahr werden maixmal 200 Euro erstattet. |
![]() | Familienversicherte Kinder und Jugendliche bei der BERGISCHEN sind beitragsfrei mitversichert, ohne Erstattungshöchstgrenze und ohne Selbstbeteiligung. |
Eine Erstattung erhalten Sie ab einem Betrag von 30 Euro pro Mitglied, spätestens nach dem 31. Dezember eines Jahres.
Teilnahme
Nutzen Sie einfach die Teilnahmeerklärung, um von dem Tarif zu profitieren.
Was kostet das?
![]() | Der Beitrag für den Wahltarif Arzneimittel beträgt 9,90 Euro monatlich. |
![]() | Die Zahlungsweise ist monatlich (zum 15. eines Monats). |
![]() | Bei halbjährlicher Zahlungsweise sparen Sie zwei, bei jährlicher Zahlungsweise vier Prozent. |
Wer kann diesen Tarif wählen?
Den Wahltarif Arzneimittel können alle Mitglieder wählen. Ausnahme: Personen, deren allgemeine Beiträge zur Krankenversicherung von Dritten getragen werden, beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II.
Familienversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind ebenfalls kostenfrei mitversichert. Erstattungen für diese Personen werden allerdings auf die jährliche Grenze des ursprünglich versicherten Mitglieds angerechnet. Die Erstattungshöchstgrenze von 200 Euro gilt also für alle zusammen.
Das Kleingedruckte
Der Tarif kann zum jeweils 1. eines Monats gewählt werden.
Der Gesetzgeber sieht für einen Wahltarif eine Bindungsfrist von drei Jahren vor. Der Tarif löst zudem eine Bindungsfrist der Mitgliedschaft bei der BERGISCHEN aus. Das bedeutet, dass der Wechsel zu einer anderen Kasse über die Laufzeit des Wahltarifs nicht möglich ist.
Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Laufzeit besteht in besonderen Härtefällen, beispielsweise bei Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder im Fall einer Privatinsolvenz. Erfolgt keine Tarifkündigung, so verlängern sich der Tarif und die Bindungsfrist um ein weiteres Jahr.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie in ausführlicher Form in der Satzung.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen? Rufen Sie einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Team Arzneimittel
Telefon: 0212 2262-315
Telefax: 0212 2262-515
Was macht der Heilpraktiker?
Erfahren Sie mehr über die Therapienformen, die Heilpraktiker am häufigsten anwenden.



